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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anymate Me GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1)   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle unsere Verträge, die zwischen Ihnen als Kunde und der Anymate Me GmbH, Weyertal 109, 50931 Köln (nachfolgend bezeichnet als „Anymate Me“) zustande kommen.

(2)   Sofern nichts anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(3)   Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Anymate Me ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. 

§ 2 Gegenstand

(1)   Anymate Me ist ein Start-up, das ihren Kunden eine automatisierte, digitale Videoerstellung anbietet und dadurch die professionelle Erstellung von Videos vereinfacht. Mit der auf künstliche Intelligenz basierenden automatisierten Videoerstellung kann der Kunde neue Videos erstellen und bereits vorhandene Videos inhaltlich aktualisieren. 

(2)   Die von Anymate Me entwickelte Softwarelösung ermöglicht es dem Kunden, Videos mit personalisierten und vordefinierten Avataren zu erstellen. Dazu greift die Softwarelösung auf die vom Kunden bereitgestellten Inhalte zu und erstellt daraus mittels künstlicher Intelligenz ein Video und einen Avatar. Für die Erstellung von Videos, stellt der Kunde Text- und/oder Audioinhalte zur Verfügung. Aus diesen Text- und Audioinhalten wird mittels einer auf künstlichen Intelligenz beruhenden Software, ein Video erstellt.

(3)   Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte umfassen neben einem Skript mit dem Inhalt für das geplante Video, ein Hintergrund für das Video als Power Point Präsentation oder als PDF. Für die Erstellung eines personalisierten Avatars stellt der Kunde zusätzlich Videoaufnahmen und ein Foto der entsprechenden Person zur Verfügung. Für die Erstellung eines Stimmenklons stellt der Kunde Audioaufnahmen der entsprechenden Person bereit.

§ 3 Avatar und Stimmenklon

(1)   Der personalisierte Avatar wird nach dem Abbild einer natürlichen Person erstellt und verfügt über die gleichen Körpermerkmale, wie die natürliche Person. Das Aussehen des personalisierten Avatars ist identisch zu dem Aussehen der natürlichen Person, nach dessen Vorlage der Avatar erstellt wird. Neben dem Aussehen einer natürlichen Person, kann der personalisierte Avatar auch die persönliche Stimme einer natürlichen Person bekommen. Es ist möglich, dass sich der Avatar insbesondere hinsichtlich der Mimik und Gestik von der natürlichen Person unterscheidet und es diesbezüglich zu geringfügigen Abweichungen zwischen der Mimik und Gestik zwischen der natürlichen Person und dem Avatar kommen kann. Dieses kann dazu führen, dass Dritte möglicherweise erkennen, dass es sich um einen Avatar und nicht um eine natürliche Person handelt. 

(2)   Sofern der Avatar zusätzlich eine persönliche Stimme erhalten soll, wird die Stimme des Avatars auf Basis von Audioaufnahmen der natürlichen Person erstellt und auf den Avatar übertragen. Dazu stellt der Kunde Anymate Me Audioaufnahmen zur Verfügung. Es ist möglich, dass sich die Stimme des Avatars insbesondere hinsichtlich der Tonalität von der persönlichen Stimme der natürlichen Person unterscheidet und es diesbezüglich zu geringfügigen Abweichungen kommen kann. Dieses kann dazu führen, dass Dritte möglicherweise erkennen, dass es sich um einen Avatar mit synthetischer Stimme und nicht um eine natürliche Person mit menschlicher Stimme handelt.

(3)   Für die Erstellung eines personalisierten Avatars und Stimmenklons ist die ausdrückliche Einwilligung der natürlichen Person erforderlich, die als Vorlage für den Avatar/Stimmenklon dient. Für den Fall, dass die natürliche Person ihre Einwilligung widerruft, darf der entsprechende personalisierte Avatar und/oder der entsprechende Stimmenklon zukünftig nicht mehr vom Kunden verwendet werden. Das Risiko eines möglichen Widerrufs trägt der Kunde. Sollte ein Widerruf einer Einwilligung dazu führen, dazu führen, dass der Kunde ein Video mit einem personalisierten Avatar und/oder Stimmenklon nicht mehr nutzen kann, steht dem Kunden gegenüber Anymate Me kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Lizenzgebühren zu.

§ 4 Pilotprojekt

(1)   Sofern es die Parteien ausdrücklich vereinbaren, beginnt der Vertrag zunächst mit einer kostenpflichtigen Pilotprojektphase. Währenddessen kann der Kunde die Softwarelösung von Anymate Me ohne Vertragsbindung testen. Der Kunde hat während dieser Pilotprojektphase selbst keinen Zugriff auf die Plattform. 

(2)   Für die Erstellung von Videos und Avataren, stellt der Kunde Anymate Me während des Pilotprojekts Inhalte, wie Texte, Hintergründe als Powerpoint Präsentation sowie Video- und Audioaufnahmen zur Verfügung. Auf Basis dieser Inhalte entwirft Anymate Me in Abstimmung mit dem Kunden, Videos und Avatare und stellt diese dem Kunden bereit. Die Qualität des Avatars und des Stimmenklons hängen maßgeblich von der Qualität der vom Kunden bereitgestellten Inhalte ab. Der Kunde ist für die Qualität der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

(3)   Die Parteien tauschen sich regelmäßig über etwaige auftretende Störungen der Softwarelösungen aus. Anymate Me nutzt die Erkenntnisse aus der Pilotprojektphase, um die bereitgestellte Softwarelösung zu verbessern und weiterzuentwickeln.

§ 5 Bereitstellung

(1)   Voraussetzung für die Nutzung der Plattform www.anymateme.com ist der Abschluss eines gesonderten Kundenvertrags, der durch Angebot und Annahme des Angebots zustande kommt. 

(2)   Anymate Me stellt dem Kunden ein Kundenkonto zur Verfügung, mittels dessen der Kunde auf die Leistungen von Anymate Me zugreifen kann. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten zum Kundenkonto geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Sollte der Kunde davon Kenntnis erlangen, dass unbefugte Dritte Zugang zum Kundenkonto haben, teilt er dieses Anymate Me unverzüglich mit.

(3)   Für eine reibungslose Nutzung der Plattform empfiehlt Anymate Me, mittels eines Computers auf die Plattform zuzugreifen. Der Computer sollte über einen aktuellen Browser und ein aktuelles Betriebssystem verfügen. Als Browser empfiehlt Anymate Me Chrome, Firefox oder Safari. Bei Verwendung eines Smartphones und/oder eines veralteten Browsers und/oder eines veralteten Betriebssystems kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung der Plattform kommen. Es ist möglich, dass die Elemente der Plattform in diesem Fall nicht korrekt angezeigt werden.

(4)   Anymate Me ist für die Wartung der Plattform verantwortlich. Die Plattform steht dem Kunden grundsätzlich an 365 Tage, 24/7 zur Verfügung. Davon ausgenommen sind die monatlichen Wartungsfenster in einem Umfang von maximal 48 Stunden pro Monat. Um die Nutzungsbeeinträchtigungen möglichst geringzuhalten, wird Anymate Me die Wartungen bevorzugt nachts in der Zeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr (maßgeblich ist hierbei die Uhrzeit in Deutschland) durchführen. Anymate Me wird die Wartungen, sofern es sich dabei nicht um sicherheitskritische Maßnahmen handelt, gegenüber dem Kunden 48 Stunden im Voraus mitteilen. Sicherheitskritische Maßnahmen wird Anymate Me unverzüglich durchführen.

 

§ 6 Verantwortlichkeit für Inhalte

(1)   Der Kunde wählt die Inhalte seines Videos selbst aus und ist allein für die Inhalte verantwortlich. Anymate Me überprüft weder die vom Kunden hochgeladenen Inhalte noch die erstellen Videos. Anymate Me hat insbesondere keinen redaktionellen Einfluss auf die Inhalte und Videos des Kunden.

(2)   Mit dem Hochladen oder Bereitstellen etwaiger Inhalte versichert der Kunde, dass er Rechteinhaber der Inhalte ist und der Nutzung der Inhalte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle einer Rechtsverletzung, die durch Inhalte des Kunden verursacht wird, stellt der Kunde Anymate Me von den notwendigen Rechtsverteidigungskosten frei.

(3)   Die vom Kunden hochgeladenen Inhalte und erstellten Videos dürfen nicht gewaltverherrlichend, sexistisch, rassistisch oder diskriminierend sein. 

§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten

(1)   Anymate Me gewährt dem Kunden an der Softwarelösung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, zeitlich und räumlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.

(2)   Der Kunde erhält an den für ihn individuell erstellten Videos und Avataren ein ausschließliches, unwiderrufliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

(3)   Nach Beendigung des Vertrages darf der Kunde bereits erstellte, heruntergeladene Videos und Avatare zeitlich unbeschränkt weiter nutzen. Ein Zugriff auf die Plattform sowie die Erstellung neuer Inhalte und neuer Avatare ist nach Ablauf des Vertrages nicht möglich.

(4)   Anymate Me räumt dem Kunden an der Softwarelösung nur insoweit Nutzungsrechte ein, wie diese für den hier festgelegten Zweck erforderlich sind. Im Übrigen verbleiben die Nutzungsrechte an der Softwarelösung bei Anymate Me. Dieses gilt insbesondere für etwaige Weiterentwicklungen an der Softwarelösung durch Anymate Me. Sofern Anymate Me die Softwarelösung für den Kunden individuell anpasst, räumt Anymate Me dem Kunden an diesen individuellen Anpassungen ebenfalls ein einfaches Nutzungsrecht im Sinne des § 7 Abs. 1 ein.

 

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1)   Sofern die Parteien dieses vereinbaren, beginnt der Vertrag beginnt mit einem Pilotprojekt. Sofern der Kunde nicht ein 1 Monat vor Ablauf des Pilotprojekts kündigt, schließt sich an das Pilotprojekt, ein kostenpflichtiger Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten an. 

(2)   Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht einer der Parteien den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums kündigt.

(3)   Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. 

(4)   Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§ 9 Folgen der Kündigung

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Kunde keinen Zugriff auf die Plattform und kann keine neuen Videos oder Avatare erstellen. Der Kunde ist allerdings berechtigt, während der Laufzeit erstellte Videos oder Avatare auch nach Beendigung des Vertrages weiter zu nutzen.

§ 10 Vergütung

(1)   Für die Bereitstellung der Softwarelösung entrichtet der Kunde an Anymate Me abhängig von dem gewählten Abomodell eine monatliche Lizenzgebühr. Dem Kunden stehen monatlich Videocredits (Videominuten) zur Verfügung. Diese Videocredits kann der Kunde verwenden, um neue Videos erstellen zu lassen. Sofern der Kunde seine monatlichen Videocredits nicht verwendet, verfallen diese. Nicht verbrauchte Videocredits werden nicht erstattet und können nicht auf den nächsten Monat übertragen werden. Alle Zahlungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung fällig.

(2)   Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 11 Haftung

(1)   Die Haftung von Anymate Me ist unbeschränkt im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der vorsätzlichen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten). Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, ist die Haftung von Anymate Me auf den typischen im Zusammengang mit dieser Art von Verträgen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Daneben haftet Anymate Me nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.

(2)   Abgesehen von denen in Abs. 1 genannten Fällen ist die Haftung von Anymate Me auf den typischen im Zusammenhang mit dieser Art von Verträgen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

(3)   Anymate Me haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)   Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2)   Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

(3)   Anymate Me behält sich vor, die Anforderungen an die Stimm- und Videoaufnahmen wegen technischer Weiterentwicklung der Softwarelösung anzupassen. In diesem Fall informiert Anymate Me den Kunden 14 Tage im Voraus. Zudem ist Anymate Me berechtigt, vom Kunden neue Stimm- und Videoaufnahmen zu fordern. 

(4)   Soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gilt, legen die Parteien Köln als Gerichtsstand fest.

(5)   Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.


 

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